Kosten für Behandlungen
Ihre Behandlung – klar strukturiert
Behandlungskosten
Die Kosten für eine osteopathische und physiotherapeutische Behandlung richten sich nach dem individuellen Aufwand, der Dauer der Sitzung sowie der Komplexität des Beschwerdebildes.
Die Preise bewegen sich im üblichen Rahmen für osteopathische und physiotherapeutische Leistungen und werden als Richtwerte verstanden. Die genaue Abrechnung erfolgt transparent im Anschluss an die Behandlung.
Zahlungsweise
- Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Behandlung
- Sie können bequem bar, mit Karte oder auf Rechnung bezahlen
- Als Privatpatient erhalten Sie eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt abhängig von der Art der Verordnung.
Kostenerstattung durch Versicherungen
Kassenrezepte
Behandlungen auf Grundlage eines gültigen Kassenrezepts werden wie gewohnt direkt über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet. Eventuell anfallende gesetzliche Zuzahlungen sind hiervon ausgenommen und werden direkt mit Ihnen als Patient abgerechnet.
Privatrezepte
Bei einer Behandlung auf Grundlage eines Privatrezepts erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie anschließend bei Ihrer privaten oder gegebenenfalls gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung einreichen können. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif bzw. den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Osteopathische Leistungen
Osteopathische Leistungen werden grundsätzlich privat in Rechnung gestellt: Sie begleichen die Behandlung zunächst selbst und können die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgt, hängt vom jeweiligen Versicherungstarif und den individuellen Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse ab.
Wir empfehlen, sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Erstattungsmöglichkeiten zu informieren.
Über den folgenden Link erhalten Sie einen Überblick über Krankenkassen, die eine teilweise Kostenerstattung anbieten:
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns frühzeitig – spätestens jedoch 24 Stunden im Voraus – darüber zu informieren.
So ermöglichen Sie es uns, den Termin an andere Patientinnen und Patienten weiterzugeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ohne Mitteilung die Behandlung in Rechnung gestellt wird, da der Termin so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Beschwerden?
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